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Erkundung im Schadengebiet bei zerstörter Infrastruktur

Zahlreiche Tote und Verletzte, großflächig zerstörte Infrastruktur, ausgefallene Kommunikation: die Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli 2021 ist in diesem Ausmaß sicherlich von niemandem erwartet worden. Die „Überraschung“ durch dieses Ereignis darf aber nicht vergessen lassen, dass es eben Ereignisse solchen Ausmaßes sind, für die der Katastrophenschutz (auch) da ist und auf die sich der Katastrophenschutz eben darum (auch) vorbereiten muss. Katastrophenschutz muss auch funktionieren, wenn kritische Infrastruktur ausfällt oder sogar großflächig zerstört wird.

Der nachfolgende Text möchte einen Denkanstoß geben, wie mit den geschilderten Problemen in Zukunft umgegangen werden könnte. Dieser Text stellt keine Kritik an den beteiligten Personen oder den getroffenen Maßnahmen dar.

Problemlage:

Im Rahmen der Flutkatastrophe wurde der Katastrophenschutz vor große Herausforderungen gestellt. Durch die großflächige Zerstörung der kritischen Infrastrukturen „Verkehrswege“ konnten entsandte Einheiten zunächst teilweise gar nicht oder nur sehr langsam in das Schadengebiet vordringen.

Dies ist in zweierlei Hinsicht problematisch. Zum einen konnte nicht in allen Fällen schnelle und adäquate Hilfe geleistet werden, weil Gebiete mit bodengebundenen Fahrzeugen gar nicht erreichbar waren oder aber hinreichend intakte Verkehrswege erst mühsam und zeitaufwändig erkundet und ggf. ertüchtigt werden mussten. Die normale Navigation mit entsprechenden Apps oder Endgeräten hat dementsprechend hier nicht geholfen. 

Auf der anderen Seite ist ohne Einheiten im Schadengebiet eine Erkundung der Lage – jedenfalls vom Boden aus – nicht möglich. Und selbst wenn Einheiten im Schadengebiet waren, konnten diese vielfach nicht ohne weiteres Lagemeldungen abgeben, weil die kritische Infrastruktur „Kommunikation“ (Mobilfunk wie auch Tetra-Funk) ausgefallen war. 

Eine Erkundung ist aber Voraussetzung für ein einheitliches Lagebild auf Führungsebene. Dieses Lagebild wiederum ist Grundlage für die Setzung der Einsatzschwerpunkte, die Entwicklung der Strategie zur Lagebewältigung und die Ermittlung des Kräfte-Mittel-Bedarfs.

Lösungsmöglichkeit:

Wenn Menschenleben in Gefahr sind, hat die Durchführung lebensrettender Maßnahmen oberste Priorität; es gilt, möglichst viele Menschen zu retten. Ein Ausfall der Kommunikation macht es – jedenfalls in der ersten Phase – nahezu unmöglich, gezielt Einheiten zur Menschenrettung zu entsenden.

Ausschnitt einer Landkarte mit einer Einteilung nach Planquadraten
Beispiel einer Einteilung in Planquadrate

Eine Möglichkeit, dennoch eine Struktur herzustellen und Einheiten nicht wahllos zu entsenden, besteht darin, ein Raster aus Planquadraten über das Schadengebiet zu legen. Dies kann bereits im Rahmen der Katastrophenschutzpläne der Kreise geschehen, aber auch im Einsatz noch gemacht werden.

In jedes Planquadrat wird eine Einheit entsandt. Größe und Zusammensetzung der Einheiten hängen von den verfügbaren Kräften ab. Bestenfalls werden technische und medizinische Kräfte zusammengeführt.

Diese ersteintreffenden Einheiten bekommen den Auftrag, im zugewiesenen Planquadrat bei Bedarf lebensrettende Maßnahmen durchzuführen und ggf. Menschen in Sicherheit zu bringen.

Dabei müssen sich die Einheiten mangels entsprechender Erkundungsergebnisse selbständig einen Weg in das zugewiesene Planquadrat suchen. Der Weg wird notiert und auf eine Karte übertragen. Diese Aufgabe obliegt den Fahrzeug- oder Kontingentführer*innen Idealerweise wird dieser Weg bereits für später ggf. nachrückende Kräfte markiert; allerdings ist dies nicht in allen Fällen möglich und solle in der Priorität auch nicht vor der Menschenrettung stehen.

Im zugewiesenen Planquadrat agieren die Einheiten aufgrund des Ausfalls der Telekommunikation ggf. ohne Kontakt zur übergeordneten Führung.  Daher müssen Sie zwangsläufig völlig autark tätig werden und arbeiten die Einsatzstellen nach selbst festgelegter Priorität ab. Weiterhin erkunden Sie das ihnen zugewiesene Planquadrat umfassend (4A-1C-4E). Eine Markierung der Gebäude etc. durch Markierungsspray kann hier eine sinnvolle Unterstützung sein. Die Erkundungsergebnisse sind ebenfalls schriftlich auf einer Lageskizze festzuhalten. Die Einheiten müssen vor dem Abrücken so ausgestattet werden, dass sie für 8 Stunden (oder ggf. länger) autark arbeiten können. Das bedeutet, sie müssen eine Grundausstattung an Verpflegung, Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe für diesen Zeitraum mitführen. Wichtig ist hierbei: im ersten Ansatz sollten die Einsatzoptionen nur in Menschenrettung und Erkundung liegen. Sobald eine taktische Einheit beginnt, z.B. Keller auszupumpen und damit Personal und Material zu binden, ist das Einsatzziel womöglich gefährdet.

Nach einer vorher festgelegten Zeit entsenden die Einheiten ein Lotsenfahrzeug zu der vorm Abrücken in das Planquadrat festgelegten Stelle. Dort wird ein Lagebericht abgegeben und es werden Einheiten zur Ablösung und Verstärkung vom Lotsen in das zugewiesene Planquadrat geleitet, um dort nach einer Übergabe die weitere Abarbeitung der Lage zu übernehmen.

Die Ergebnisse der Erkundungen aus den einzelnen Planquadraten werden an das Sachgebiet 2 der Einsatzleitung übermittelt und dort ausgewertet und zu einem einheitlichen Lagebild zusammengefügt. Auf dieser Grundlage kann die Einsatzleitung dann ihre Entscheidungen treffen und Maßnahmen einleiten (Ordnung der Führung und des Raumes, Festlegung der Strategie und der Einsatzschwerpunkte, etc.). Die Zeit bis zum Eintreffen der Erkundungsergebnisse wird von der Einsatzleitung zur Schaffung von Strukturen und Herbeischaffung von Personal wie Material verwendet. Es werden angemessene Bereitstellungsräume eingerichtet, Strukturen zur Versorgung verletzter Personen und zur Betreuung Betroffener etabliert und ein Logistikkonzept einschließlich der Versorgung der Bevölkerung erarbeitet.

Je nach Größe des Schadengebiets und Anzahl der Planquadrate kann es notwendig sein, die Einsatzleitung von der konkreten Organisation und Durchführung des Einsatzes der ersteintreffenden Einheiten zu entlasten und einen/mehrere Einsatzabschnitt/e „Rettung und Erkundung“ zu etablieren.

Diesen Einsatzabschnitten sind die Einheiten während der Rettungs- und Erkundungsphase unterstellt. Eine Abweichung von der 2 – 5er – Regel erscheint angesichts dessen, dass die Einheiten autark arbeiten (und der Abschnitt daher nicht in dem Sinne führt) vertretbar. Die Einsatzleitung unterstellt diesen Abschnitten Kräfte zur Ablösung und ggf. Verstärkung der ersteintreffenden Einheiten.

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