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Präsentation Stab für außergewöhnliche Ereignisse

Brennendes Haus

Wir stellen Ihnen in loser Abfolge Materialien aus unserer Aus- und Fortbildungsspraxis zur Verfügung. Es handelt sich dabei beispielsweise um Präsentationen zu den Grundlagen der Stabsarbeit oder Unterlagen, die sich in Einsätzen und Übungen praktisch bewährt haben.

In diesem Beitrag stellen wir Ihnen im Rahmen unseres Ausbildungsformats „Grundlagen der Stabsarbeit“ die Präsentation zum Stab für außergewöhnliche Ereignisse in Nordrhein-Westfalen vor.

In den Katastrophenschutzgesetzen der meisten Bundesländer sind auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte Krisenstäbe oder Verwaltungsstäbe vorgeschrieben. Diese Stäbe sind für die administrativ-organisatorischen Belange einer Schadenlage oder Katastrophe zuständig und verantwortlich. 

Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind derzeit keine entsprechende Verpflichtungen vorhanden. Doch auch Kommunen müssen sich im Falle großer Schadenereignisse auf ihrem Gebiet um administrativ-organisatorische Belange kümmern. Insofern ist zu empfehlen, dass – analog den Strukturen auf Kreisebene – auch kommunale Strukturen zur Krisenbewältigung geschaffen werden. Der entsprechende Stab auf kommunaler Ebene wird in der Regel „Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE)“ genannt.

Die Inhalte sind frei zur nichtkommerziellen Nutzung, sofern Sie auf die Institut für Gefahrenabwehr GmbH als Urheber verweisen, bestenfalls dadurch, dass Sie unser Logo nicht aus den Unterlagen entfernen.

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