Kennen Sie das: im Rahmen der Problemsammlung während einer Lagebesprechung (mehr zu den Methoden der Stabsarbeit) fällt das Schlagwort „pflegebedürftige Personen“. Den Mitgliedern der Stäbe ist in der Regel durchaus bewusst, dass pflegebedürftige Personen in Einsatzlagen (z.B. im Rahmen einer Evakuierung eines betroffenen Gebietes) besondere Bedarfe haben und daher besonderer Fürsorge bedürfen. Das gilt selbstverständlich für andere vulnerable Personengruppen nicht minder, diese stehen beim Projekt LifeGRID allerdings nicht im unmittelbaren Fokus.
Pflegebedürftige Personen schaffen es also in der Regel auf die Liste mit den vom Stab zu bearbeitenden „Problemen“ – aber oftmals von dieser nicht wieder herunter. Die beteiligten Stäbe sind von der Dimension und der Komplexität überwältigt und finden keinen Ansatzpunkt, um in die Erarbeitung einer Lösung einsteigen zu können.
Hier setzt das Projekt „LifeGRID“ an.
Problemlage am Beispiel des Landkreis Wesermarsch
Im Landkreis Wesermarsch leben ca. 4.550 Menschen mit festgestelltem Pflegebedarf, mit steigender Tendenz (Quelle: örtlicher Pflegebericht Wesermarsch 2020; weitere und aktuellere Zahlen: Klick). Rund 1.000 von ihnen sind den Pflegegraden 4 und 5 zugeordnet, können sich also in der Regel nicht uneingeschränkt selbst helfen und sind dementsprechend auch nicht ohne Hilfe mobil. Etwa 2/3 der Menschen sind stationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, etwa 1/3 wird zu Hause von Angehörigen und mobilen Pflegediensten versorgt.
Der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz aber auf die große Gruppe der pflegebedürftigen Personen im Grunde nicht vorbereitet. Und das nicht nur im Landkreis Wesermarsch, sondern bundesweit.
Im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz gibt es Konzepte für die Versorgung von verletzten Personen (auch von vielen gleichzeitig) sowie für die vorübergehende Unterbringung unverletzt Betroffener. Zu Beginn des Projektes LifeGRID existierten in Deutschland aber keine Konzepte zur Versorgung und Unterbringung von pflegebedürftigen Personen z.B. im Fall eines großflächigen, länderdauernden Stromausfalls. Dies gilt umso mehr bei durch Überflutungen eingeschränkter Verkehrsinfrastruktur.
Darüber hinaus verfügt der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz (als System aber auch in den Kreisen der Helfenden) allenfalls in Ausnahmefällen über die erforderlichen Fähigkeiten in der Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Personen.
Angesichts der großen Zahl potenziell von einem Schadenereignis betroffener pflegebedürftiger Personen und ihrer Angehörigen (auch in gerade vor dem Hintergrund der Alterung der Gesellschaft) erscheint es angemessen, die Strukturen des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes und die Bewältigungsprozesse der zuständigen Behörden zu ergänzen und anzupassen, um die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Gefährdungssituationen zu verbessern.
Ausgangslage im Projekt LifeGRID
Ausgangslage des Projekts ist ein Starkregenereignis, verbunden mit einem mindestens den gesamten Landkreis betreffenden Stromausfall von Minimum 72 Stunden Dauer.